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Grundlagen Imkerei/Bienen – Theorie

Weitere Warenzeichen und Siegel

Weitere mögliche Warenzeichen & Siegel für Honig

Neben dem D.I.B.-Glas gibt es noch andere Warenzeichen und Siegel für Honig, z.B. „Bio-Siegel“, „Fair Trade“, Demeter“ & Co.
Hier werden einige genannt und auf die jeweiligen Informationen dazu verwiesen.

Eine Quelle sind wieder „die Honigmacher“ im Bereich rt“Warenzeichen und Siegel„. Folgende Bereiche sind dort interessant:

 


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Echter Deutscher Honig – D.I.B. Glas

Voraussetzung für eine Vermarktung im D.I.B.-Glas

Die erste Frage ist sicherlich: „Warum sollte ich im D.I.B.-Glas abfüllen? Was sind die Vorteile?

In einem Satz:
Honig im D.I.B.-Glas ist kein „normaler Honig“, sondern ein geprüftes Qualitätsversprechen.

Es folgen detailliertere mögliche Vorteile, die sicherlich je nach „Zeitgeist“ ein unterschiedliches Gewicht haben.

Vorteils-Argumente für die Imkerin
  • Qualität & Standard: Klare, überprüfbare Qualitätsrichtlinien schaffen Vertrauen und eine verlässliche Produktbasis.
  • Glaubwürdigkeit & Marketing: Das etablierte, bundesweit bekannte Qualitätssiegel wirkt als starkes Vertrauenssignal beim Verkauf (Point of Sale).
  • Vereinfachung: Vorgegebene, rechtssichere Etiketten und Gläser sparen Zeit und Kosten für eigene Gestaltung und Zulassung.
  • Gemeinschaft & Support: Zugang zum Netzwerk und Know-how des größten Imkerverbands, Schulungen, Rechtsberatung.
  • Preisstabilität: Assoziation mit Premium-Qualität ermöglicht eine bessere und stabilere Preispositionierung gegenüber No-Name-Honig.
  • Wettbewerbsvorteil: Deutliche Abgrenzung von Massenware und Import-Honig durch das strengste deutsche Qualitätszeichen für Honig.
Vorteile für den Kunden
  • Garantierte Qualität: Kauf eines Honigs, der deutlich strengere Grenzwerte (z.B. Frische, HMF, Wasser) als gesetzlich vorgeschrieben einhält.
  • Natürlichkeit & Sorgfalt: Garantie für schonende Behandlung (max. 40°C), keine Pollenfilterung, keine Zusatzstoffe.
  • Deutsche Herkunft: 100%ige Transparenz: Der Honig stammt garantiert von deutschen Bienenständen.
  • Frische & Geschmack: Hohe Enzymaktivität sichert einen besonders frischen, naturbelassenen und aromatischen Honig.
  • Unterstützung vor Ort:  Direkte Förderung der lokalen oder regionalen Imkerei und damit des Umwelt- und Artenschutzes.
  • Unterstützung der Organisation und Vereinsarbeit von Imkern: Vereinsarbeit und zentrale Vertretung von Bienenthemen durch die deutsche Imkerschaft.
  • Optische Erkennbarkeit: Das bekannte Glas mit der Wabe ist ein sofort wiedererkennbares Symbol für deutsche Premium-Qualität.
Wichtige Dokumente für die D.I.B.-Glas Verwendung

Die jeweils aktuellen Bestimmungen zu den Wahrenzeichen des Deutschen Imkerbundes e. v. – also vor allem zur Vermarktung von Honig im D.I.B.-Glas sind im Dokument „honig-unter-dem-warenzeichen-des-deutschen-imkerbundes-2023.pdf“ zu finden.

Märkblätter und Formulare des Deutschen Imkerbundes zu Honig (Quelle: https://deutscherimkerbund.de/infomaterial/)
Die wichtigsten Merkblätter zur D.I.B.-Glas Vermarktung

Wichtigstes zur Vermarktung im D.I.B.-Glas

Voraussetzungen für die Vermarktung im D.I.B.-Glas
  1. Mitgliedschaft im D.I.B. über den Landesverband
  2. Erfolgreicher Abschluss eines Honiglehrgangs (Fachkundenachweis Honig) des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.)
  3. Einhaltung der strengeren D.I.B.-Qualitätsrichtlinien gegenüber der allgemeinen Honigverordnung.
  4. Regelmäßige Qualitätskontrollen (Sensorik, Laboranalysen)
  5. Verwendung der originalen, vom D.I.B. bereitgestellten Gläser, Etiketten, Deckel und ggf. Deckeleinlagen
  6. Deutsche Herkunft des Honigs
Wichtige Grenzwerte: D.I.B. vs. Honigverordnung

Die höheren Qualitätsanforderung gehen aus der folgenden Tabelle am deutlichsten hervor:

Gegenüberstellung D.I.B. vs. HonigV Anforderungen
Gegenüberstellung D.I.B. vs. HonigV Anforderungen (Klich auf Tabelle für größere Darstellung)

Besondere Regelungen für Heidehonig (Calluna)

  • Ausnahme beim Wassergehalt: Bis zu 21% im D.I.B. (statt 18% bei anderen Honigen) erlaubt aufgrund natürlicher Geleebildung.
  • Sensorische Bewertung: Typischer, kräftiger Geschmack und gelierter Zustand werden akzeptiert.
  • Kennzeichnung: Muss als „Heidehonig“ deklariert werden.
Weitere D.I.B.-Vorschriften

Keine Wärmeschädigung: Honig darf nicht über 40°C erwärmt werden.

Naturbelassenheit: Keine Zusatzstoffe, keine Aromen.

Reinheit: Keine Fremdanteile (z.B. auch „ausländischer Honig“).

Kontrolle: Stichprobenartige Laboruntersuchungen durch den D.I.B.

Kennzeichnungspflichten (zusätzlich zu LMIV)

Glasetikett: „Echter Deutscher Honig“, D.I.B.-Wabe-Logo, Mitgliedsnummer

Ursprungsland: „Deutschland“

Mindesthaltbarkeitsdatum: Empfehlung 2 Jahre bei sachgerechter Lagerung

Herkunftsangabe: Optional regionale Bezeichnungen (z.B. „Schwarzwaldhonig“) möglich

Wichtige Hinweise

Verstöße gegen die D.I.B.-Richtlinien können zum Entzug der Vermarktungserlaubnis führen.

Das D.I.B.-Glas ist kein Herkunftssiegel im engeren Sinne, sondern ein Qualitätssiegel des Verbandes.

Nachteile des D.I.B. – Glases

Wenn es perfekt wäre, würden alle „Vereinsimkerinnen“ in Deutschland mit dem D.I.B.-Glas imkern. Da sie das nicht tun, muss es auch Nachteile geben:

  • Fehlende Individualität: z.B. bei „Bienenpatenschaften“ durch Firmen, wird das Aussehen der Gesamtgestaltung des Glases häufig durch Grafiker der Organisation im „CI“ (Corporate Identity) der Organisation gestaltet – Es soll also die „Organisation“ wiedererkannt werden. Das ist mit D.I.B-Glas nicht sinnvoll/nicht ausreichend möglich.
  • höhere Kosten / höherer Aufwand: Kosten für Gläser, Deckel und Etiketten sind höher als bei „Normalglas“ und eigenem Etikett. Imkerinnen sind sehr kostensensitiv.
  • „Fachkundigenprüfung Honig“ zu spät: Ehe man die Prüfung bestanden und die Genehmigung fürs D.I.B.-Glas hat, musste man schon den ersten Honig abfüllen. Wenn man dann mit „Normalglas“ begonnen hat, ist die Hürde größer, den Prozess wieder zu ändern.
  • aktueller „Zeitgeist“:   D.I.B. – Glas wirkt für heutigen Zeitgeist schon zu „industriell“, „handgemalt und selbstgetöpfert“ ist IN. Derzeit zieht die gesicherte höhere Qualität des Honigs im „D.I.B.-Glas“ bei den Kunden weniger. „Individualität“ bringt teilweise deutlich höhere Verkaufspreise. „Influencer-Story“, „Werte“, „Manufaktur-Faktor“ und „Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gruppe“ sind aktuell oft viel wichtiger als objektive Qualität des Honigs, insbesondere für höhere Verkaufspreise.
Argumente gegen die Abfüllung im D.I.B.-Glas

Verpflichtungen & Kosten

  • Mitgliedschaft & Abgaben: Verpflichtende Mitgliedschaft im D.I.B./Landesverband mit Jahresbeiträgen. Zusätzlich Kosten pro Glas/Etikett.
  • Administrativer Aufwand: Anmeldung, Bestellvorgang für Gläser, Verwaltung von Mitgliedsnummern, Einhaltung spezieller Etikettenvorgaben.
  • Qualitätskontroll-Risiko: Stichprobenartige Laborprüfungen durch D.I.B.; bei Nicht-Erfüllung der Richtwerte (z.B. HMF >15 mg/kg) kann Vermarktungsrecht entzogen werden.

Vermarktungs-Einschränkungen

  • Eingeschränkte Flexibilität: Keine individuellen Etiketten- oder Glasgestaltungen möglich (Farben, Design, Firmenlogo nur begrenzt), z.B. bei „Bienenpatenschaften“ durch Firmen
  • Preisbindung & Positionierung: Assoziation mit „Standard-Honig“; erschwert hochpreisige Premium-Positionierung (z.B. „Manufaktur-Charakter“).
  • Sortimentsbegrenzung: Nur deutscher Honig erlaubt. Keine Mischungen mit EU-/Drittlandshonig möglich. Bei Trachtmangel kein Zukauf erlaubt.

Philosophische & Praktische Gründe

  • Unabhängigkeit: Wunsch nach vollständiger Vermarktungsautonomie ohne Verbandsregeln.
  • Regionale Identität: Stärkerer Fokus auf lokale/lokale Identität (z.B. „Honig aus dem X-Tal“) statt auf nationale „Deutschland“-Kennzeichnung.
  • Direktvermarktungs-Optimierung: Bei reinem Hofladen-/Abokunden-Verkauf ist der hohe Wiedererkennungswert des D.I.B.-Glases weniger relevant; eigene Gestaltung kann stärker binden.
  • Nischen-Sortimente: Für spezielle Produkte wie Cremighonige mit zugesetzten Aromen (z.B. Vanille, Zimt) ist D.I.B.-Vermarktung nicht möglich.
  • Logistischer Aufwand: Lagerhaltung der speziellen Gläser/Ettiketten; Abhängigkeit von D.I.B.-Lieferzeiten.
Fazit:

Insbesondere der „Zeitgeist“ steht derzeit kritisch objektiv gesicherter und ausgewiesener Qualität gegenüber, sobald es nur den geringsten Anschein von „industriell“ und „seriell/einheitlich“ hat. „Story-, Influencer- und Manufaktur-Marketing“ wird preislich mehr belohnt, als nachgewiesene Qualität.

Dieser „Zeitgeist“ macht es derzeit fürs D.I.B.-Glas schwer.

Sonstiges

Foto-Quellen: Beitragsbild – „D.I.B. Gläser“ – Autor: Dietmar Rabich, Lizenz: CC-BY 4.0.


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Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften für Honig und dessen Verkauf

Hinweis: aktuell noch in Bearbeitung !

Die Rechtsvorschriften, die Honig, seine Verarbeitung und den Verkauf betreffen sind in Deutschland sehr umfangreich.

Dieser Bereich bietet zum einen einen Überblick, welche Rechtsvorschriften insgesamt in Betracht kommen, aber viel wichtiger: Welche Ausschnitte daraus interessant sind und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können.

Es geht also darum, es auf ein übersichtliches und praktikables Maß zu komprimieren, und vor allem auch verständlich zu machen.

Unter „Gesetze und Rechtsvorschriften“ hat das LWG (Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau) die Rechtsvorschriften die die Imkerei betreffen umfangreich und wahrscheinlich vollständig zusammengefasst. Zum Thema „Honig“ sind daraus die Abschnitte „Lebensmittelrecht“, „Gewinnung von Honig“, Abfüllung von Honig“, „Etikettierung von Honig“ und „Vermarktung von Honig“ relevant.

Wichtigste Honig relevante Gesetze und Vorschriften für die meisten Imkerinnen (von Ernte bis Verkauf): 

Einen ersten guten Einblick in die relevanten Themen aus den Verordnungen sind auf der Wikipedia unter folgenden Links zu finden:

 


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