Gesetzliche Vorschriften für Honig und dessen Verkauf
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Die Rechtsvorschriften, die Honig, seine Verarbeitung und den Verkauf betreffen sind in Deutschland sehr umfangreich.
Dieser Bereich bietet zum einen einen Überblick, welche Rechtsvorschriften insgesamt in Betracht kommen, aber viel wichtiger: Welche Ausschnitte daraus interessant sind und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können.
Es geht also darum, es auf ein übersichtliches und praktikables Maß zu komprimieren, und vor allem auch verständlich zu machen.
Unter „Gesetze und Rechtsvorschriften“ hat das LWG (Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau) die Rechtsvorschriften die die Imkerei betreffen umfangreich und wahrscheinlich vollständig zusammengefasst. Zum Thema „Honig“ sind daraus die Abschnitte „Lebensmittelrecht“, „Gewinnung von Honig“, Abfüllung von Honig“, „Etikettierung von Honig“ und „Vermarktung von Honig“ relevant.
Wichtigste Honig relevante Gesetze und Vorschriften für die meisten Imkerinnen (von Ernte bis Verkauf):
- Honigverordnung (HonigV) bzw. direkt zur „Honigverordnung“ (Gesetze im Internet), bzw. „Honigverordnung“ (Wikipedia)“
- Bestimmungen zu den Wahrenzeichen des Deutschen Imkerbundes e. v. (bei D.I.B.-Glas Nutzung) („honig-unter-dem-warenzeichen-des-deutschen-imkerbundes-2023.pdf„
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Fertigpackungsverordnung
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- EU-Lebensmittelinformationsverordnung
- EU-Rückstandshöchstmengenverordnung
- Los-Kennzeichnungsverordnung
- Mess- und Eichgesetz
- Produkthaftungsgesetz
Einen ersten guten Einblick in die relevanten Themen aus den Verordnungen sind auf der Wikipedia unter folgenden Links zu finden:
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